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Verpackungsgesetz 2026: Was Unternehmen konkret prüfen sollten

(LUCID-Registrierung, Systembeteiligung und Einwegkunststofffonds im Überblick)

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) bleibt auch 2026 ein zentrales Compliance-Thema für Unternehmen, die verpackte Waren erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen. Neben der Registrierung im Verpackungsregister LUCID rückt zunehmend auch der Einwegkunststofffonds (EWKF) in den Fokus.

Darüber hinaus erweitern europäische Regelwerke wie die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie Konzepte der erweiterten Produzentenverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) die regulatorischen Anforderungen entlang der Lieferkette.

Dieser Überblick zeigt, welche gesetzlichen Anforderungen Unternehmen jetzt konkret prüfen sollten – strukturiert, praxisnah und revisionssicher.

Registrierung im Verpackungsregister LUCID (§ 9 VerpackG)

Hersteller und Erstinverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen im Verpackungsregister LUCID registriert sein.

Zuständig ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Wichtig zu prüfen:

  • Ist das Unternehmen korrekt registriert?
  • Stimmen Unternehmensdaten und Markenangaben?
  • Wurden Änderungen (z. B. Firmierung oder Anschrift) aktualisiert?

 

Ohne gültige Registrierung besteht ein Vertriebsverbot.

Weitere Informationen:
www.verpackungsregister.org

 

Beteiligung an einem dualen System (§ 7 VerpackG)

Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen ist eine Lizenzierung bei einem dualen System verpflichtend.

Zu prüfen:

  • Besteht ein gültiger Vertrag mit einem dualen System?
  • Sind alle relevanten Verpackungsarten berücksichtigt?
  • Entsprechen die gemeldeten Mengen der tatsächlichen Inverkehrbringung?

Eine fehlerhafte oder unvollständige Systembeteiligung kann Bußgelder oder Vertriebsbeschränkungen nach sich ziehen.

Mengenmeldungen korrekt und vollständig abgeben

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Verpackungsmengen zu melden:

  • beim dualen System
  • im Verpackungsregister LUCID

Dabei ist entscheidend:

  • Konsistenz der gemeldeten Daten
  • fristgerechte Abgabe
  • nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen

Abweichungen zwischen Systemmeldung und LUCID können Prüfverfahren der Marktüberwachung auslösen.

Datenabgleich zwischen dualem System und LUCID

Das Verpackungsgesetz verlangt eine identische Mengenmeldung in beiden Systemen.

Unternehmen sollten intern sicherstellen:

  • klare Verantwortlichkeiten
  • dokumentierte Prüfschritte
  • regelmäßige Plausibilitätskontrollen

Ein strukturierter Datenabgleich reduziert Haftungs- und Bußgeldrisiken.

Dokumentation und Nachweisführung

Für 2026 gilt verstärkt: Dokumentation ist Compliance.

Empfohlen wird:

  • schriftliche Prozessbeschreibung
  • Ablage aller Verträge und Meldungen
  • interne Kontrollmechanismen
  • Vorbereitung auf mögliche Marktüberwachungsmaßnahmen

Eine saubere Dokumentation erleichtert Prüfungen erheblich.

Einwegkunststofffonds (EWKF): Zusätzliche Pflichten prüfen

Neben dem Verpackungsgesetz kann für bestimmte Produkte die Beteiligung am Einwegkunststofffonds relevant sein.

Zuständig ist der Einwegkunststofffonds (EWKF).

Betroffen sind insbesondere Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte gemäß Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG).

Unternehmen sollten prüfen:

  • Fallen Produkte unter die EWKF-Definition?
  • Besteht eine Registrierungspflicht?
  • Wurden Mengenmeldungen und Abgaben korrekt berücksichtigt?

Weitere Informationen:
https://www.einwegkunststofffonds.de/de

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Neue Anforderungen an Lieferketten

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erweitert die regulatorischen Anforderungen für Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in Verkehr bringen.

Betroffen sind insbesondere Lieferketten rund um:

  • Holz
  • Papier
  • Palmöl
  • Kautschuk
  • Soja
  • Kakao
  • Kaffee
  • Rinder

Unternehmen müssen künftig Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette erfüllen, darunter:

  • Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe
  • Risikoanalysen zur Entwaldung
  • Dokumentation und Berichterstattung

Für Unternehmen im Handel und in der Distribution gewinnt daher eine transparente Lieferkette zunehmend an Bedeutung.

Erweiterte Produzentenverantwortung (EPR): Hersteller stärker in der Pflicht

Viele europäische Umweltregelwerke folgen dem Prinzip der Extended Producer Responsibility (EPR).

Dabei werden Hersteller stärker für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich gemacht – von der Inverkehrbringung bis zur Entsorgung.

Im Kontext von Verpackungen bedeutet das unter anderem:

  • Finanzierung von Sammel- und Recyclingsystemen
  • Transparenz über Materialströme
  • steigende Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Dokumentation

Das Verpackungsgesetz sowie der Einwegkunststofffonds sind konkrete Beispiele für diese erweiterte Produzentenverantwortung.

Fazit: Verpackungsgesetz 2026 strukturiert prüfen

Die Anforderungen aus dem VerpackG, dem EWKF, der EPR-Regulierung und weiteren europäischen Vorgaben wie der EUDR zeigen: Regulatorische Compliance wird für Unternehmen zunehmend komplexer.

Für 2026 empfiehlt sich ein systematischer Compliance-Check entlang dieser Kernfragen:

  • Registrierung korrekt?
  • Systembeteiligung vollständig?
  • Mengenmeldungen konsistent?
  • Datenabgleich dokumentiert?
  • Nachweise revisionssicher abgelegt?

BUNZL unterstützt Unternehmen bei der Einordnung gesetzlicher Anforderungen, der Strukturierung interner Prozesse und der risikominimierten Umsetzung regulatorischer Vorgaben.