AGB

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der BUNZL Großhandel GmbH

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

I. Allgemeines

  1. Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden und Lieferanten gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder Lieferanten, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BUNZL Großhandel GmbH abweichen, besitzen keine Geltung, auch wenn den Geschäftsbedingungen der Kunden oder Lieferanten nicht widersprochen wird oder die BUNZL Großhandel GmbH vorbehaltlos an den Kunden liefert. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden und Lieferanten sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir diese schriftlich anerkannt haben.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Bestellungen, Lieferungen und sonstige Vertragsänderungen, auch wenn sie nicht gesondert schriftlich vereinbart werden.
  3. Mündliche (fernmündliche) Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendungen auf Verträge mit Kunden und Lieferanten als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
 

II.     Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir sind berechtigt, Bestellungen unserer Kunden oder Lieferanten innerhalb von 2 Wochen anzunehmen.
  2. Für unsere Rechtsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten sind ausschließlich der schriftlich geschlossene Kaufvertrag sowie diese Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich. Mündliche Zusagen vor Abschluss des Kaufvertrages sind rechtlich unverbindlich.
  3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

III.     Preise/Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise sind Nettopreise. Die gesetzlich jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.
  2. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Transport. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Wir sind berechtigt, die Kosten der Klischeeherstellung einschließlich Matern und Gummiplatten in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde kein verwendungsfähiges Klischee, Matern oder Gummiplatten zur Verfügung stellt.
  4. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes ausgewiesen, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Im Fall des Verzugs sind wir berechtigt, gegebenenfalls Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
  5. Bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung gewähren wir 2 % Skonto.
  6. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Im Falle offener Forderungen gegenüber Kunden oder Lieferanten sind wir berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen zu verrechnen. Soweit bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, erfolgt die Verrechnung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und abschließend auf die Hauptforderung.
  7. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden oder dem Lieferanten nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde oder Lieferant nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  8. Ausstehende Forderungen gegenüber Kunden werden sofort fällig, wenn dessen Abnehmer durch uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren bezahlen, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne rechtfertigenden Grund wesentlichen Verpflichtungen gegen uns oder gegenüber Dritten nicht nachkommt, er unzutreffende Angaben seiner Kreditwürdigkeit vermittelt oder sonstige Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. In den vorbezeichneten Fällen sind wir außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Schließlich sind wir unter den vorgenannten Voraussetzungen berechtigt, die Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Waren zu untersagen und/oder deren Rückgabe zu verlangen.

IV. Lieferfristen/Lieferbedingungen

  1. Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen und Liefertermine setzt voraus, dass der Kunde seinerseits seinen Verpflichtungen nachkommt und uns die erforderlichen druckreifen Matern und Gummiplatten nach Genehmigung des Andrucks rechtzeitig beibringt.
  2. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlich erteilten Auftragsbestätigung und enden mit dem Versand der Ware ab Lager oder Lieferwerk.
  3. Wird eine vereinbarte Lieferfrist von uns überschritten, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die geschuldete Lieferung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf von weiteren 4 Wochen von dem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall, dass es sich bei der Lieferung um ein vertraglich vereinbartes Fix-Geschäft handelt, bedarf es keiner Fristsetzung seitens des Kunden.
  4. Sollten wir den Lieferverzug zu vertreten haben und dieser auf einer schuldhaften Vertragsverletzung beruhen, ist eine Schadensersatzhaftung gegenüber dem Kunden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Wir haften nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Belieferung durch Lieferanten, Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Pandemien (z. B. Corona oder ähnliches) sowie öffentlich-rechtliche Verbote und Anforderungen verursacht werden, die die vertragsgemäße Lieferung der Ware verhindern oder einschränken. Dauern diese Ereignisse länger als 2 Monate, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
  1. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
  2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Zwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellen Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
  3. Aufgrund technisch zwingender Vorgaben sind wir berechtigt, an den Kunden Mehr- oder Mindermengen von bis zu 20 % der bestellten Ware gegen Anpassung des Preises zu liefern.

V. Gewährleistung und Haftung

  1. Aufgrund der Abhängigkeit der Papierqualität von den verwendeten Rohstoffen sind Qualitätsänderungen, Farbunterschiede und Gewichtsabweichungen von uns nur zu vertreten, wenn sie vermeidbar gewesen wären.
  2. Für die Haltbarkeit von Druck- und Papierfarben übernehmen wir keine Gewähr.
  3. Bei Kunststofferzeugnissen gelten unsere Lieferungen auch dann als vertragsgemäß, wenn sie handelsübliche Abweichungen aufweisen, d. h. bei einer Materialstärke bis zum +- 10 % und bei den Abmessungen bis zu +-10%.
  4. Für Farb- und Wasserabweichungen bedruckter Erzeugnisse leisten wir nur Gewähr, wenn der Kunde nachweist, dass die Abweichung für seine Zwecke wesentlich ist.
  5. Der Kunde hat etwaige Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form binnen 5 Tagen nach Eingang der Ware uns gegenüber schriftlich zu rügen.
  6. Mängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
  7. Im Falle mangelhafter Lieferung haben wir das Recht, Ersatz zu leisten oder – sofern dies nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist -, den Gegenwert der Ware zu vergüten.
  8. Beziehen sich die durch den Kunden beanstandeten Mängel auf bis zu 3 % der gelieferten Gesamtmenge, besteht kein Gewährleistungsanspruch.
  9. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie auf unsachgemäßer Behandlung, Wartung, Bedienung oder Bearbeitung durch den Kunden oder Dritte oder auf normaler Abnutzung oder Transportschäden beruhen.

VI. Haftung auf Schadensersatz

  1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder fehlerhafter Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach folgender Maßgabe eingeschränkt:
  2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Vertragswesentlich sind Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung des Vertragsgegenstandes, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des gelieferten Gegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
  3. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, die wir als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehen können oder die wir bei Anwendung verkehrsgerechter Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden von Mängeln der gelieferten Ware ersetzen wir nur, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des gelieferten Gegenstands typischerweise zu erwarten sind.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  5. Soweit wir technische Auskünfte erteilen oder beratend tätig werden und diese Auskünfte und die Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, erfolgt dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens für garantierte Beschaffenheitsmerkmale der gelieferten Ware und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
  7. Alle Ansprüche des Kunden wegen Lieferung mangelhafter Ware verjähren ein Jahr nach Eintritt des gesetzlichen Verjährungsbeginns. Unberührt bleiben Ansprüche des Kunden gegen uns wegen arglistiger, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit einer Person.
  8. Lieferungen im Rahmen einer Nachbesserung oder Ersatzlieferungen führen nicht zur Unterbrechung der Verjährung.

VII.    Eigentumsvorbehalt/Vorausabtretung

  1. Die an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller jeweils bestehenden, derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus der mit uns bestehenden Lieferbeziehung, einschließlich Saldo-Forderungen aus einem auf die Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentkonto, unser Eigentum.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  3. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Kunden verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller. Die Weiterveräußerung durch uns gelieferter Waren ist nur zulässig, wenn die Ansprüche aus der Weiterveräußerung nicht bereits abgetreten, verpfändet, gepfändet oder in sonstiger Weise belastet sind.
  4. Erlischt das Eigentum an der durch uns gelieferten Ware durch Verbindung, gilt als vereinbart, dass das Miteigentum an der einheitlichen Sache im Verhältnis des Werts der gelieferten Ware im Verhältnis zum Wert der neu geschaffenen Sache auf uns übergeht. Dies gilt auch für den Fall, dass ein anderer Gegenstand als die durch uns gelieferte Ware als Hauptsache anzusehen ist.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sowie unseren Miteigentumsanteil im Falle der Verarbeitung unentgeltlich zu verwahren.
  6. Im Falle der Weiterveräußerung der durch uns gelieferten Ware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – im Falle unseres Miteigentumsanteils an der Ware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für Forderungen, die an die Stelle der durch uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware treten oder sonst entstehen, wie beispielsweise Ansprüche aus einem Versicherungsfall oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung, bei Verlust oder Zerstörung. Wir nehmen die vorbeschriebenen Abtretungen hiermit an.
  7. Wir ermächtigen den Kunden hiermit widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Für den Fall, dass unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, sind wir berechtigt, diese Einziehungsermächtigung wie auch das Recht zur Verarbeitung oder Verbindung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mit anderen Sachen zu widerrufen.
  8. Für den Fall des Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung erforderlichen Unterlagen kostenlos auszuhändigen und alle sachdienlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen.
  9. Gerät der Kunde mit der Bezahlung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware in Verzug, erlischt sein Recht zur Weiterveräußerung und Verarbeitung gem. Absatz 2 sowie der in unserem Miteigentum stehenden neu geschaffenen Sache gem. Absatz 4. Noch beim Kunden vorhandene oder trennbare, durch uns gelieferte Ware, ist auf Verlangen herauszugeben, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wir sind berechtigt, die Abtretungen der Forderungen gem. Absatz 6 im Namen des Kunden anzuzeigen.
  10. Wir verpflichten uns, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen gegenüber dem Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Mit dem vollständigen Ausgleich aller Forderungen gem. Abs. 1 geht das Eigentum an der unter Vorbehalt gelieferten Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch für Forderungen des Kunden, die dieser sicherungshalber an uns abgetreten hat.

VIII.   Erfüllungsort/Gefahrübergang

  1. Erfüllungsort für alle Warenlieferungen sowie für alle Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in Marl.
  2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
  3. Die Versendung bestellter Ware an den Kunden wird nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Transport oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

IX. Urheber- und gewerbliche Schutzrechte

  1. Wir behalten uns alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how an sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen vor, gleichgültig ob in körperlicher oder elektronischer Form, sowie an jedweder Software, die wir im Zusammenhang mit der Erfüllung des seitens des Lieferanten oder Kunden erteilten Auftrags entwickelt haben.
  2. Wenn und soweit der Kunde uns im Rahmen des erteilten Auftrags Muster, Zeichnungen und sonstige Unterlagen für herzustellende Drucke zur Verfügung stellt, gleichgültig ob in gegenständlicher Form oder auf Basis digitaler Daten, hat er zu gewährleisten, dass er hinsichtlich der übermittelten Unterlagen und Daten alleine nutzungsberechtigt ist.
  3. Die seitens des Lieferanten oder Kunden überlassenen Unterlagen und Daten werden wir ausschließlich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses verwenden und sie gegenüber Dritten geheim halten.

X. Datenschutz

Zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeiten wir personenbezogene Daten der Lieferanten und Kunden. Weitere Erläuterungen zum Datenschutz sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf unserer Website abrufbar ist.

XI. Sonstiges

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarung mit dem Kunden oder Lieferanten unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Enthalten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, geltend zur Ausfüllung diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen.