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Compliance ist bei uns Tagesgeschäft. Nicht Krisenmodus.

Sechs Verpackungs- und Umweltverordnungen, ein Versprechen: Bei BUNZL eingehalten, dokumentiert und jederzeit nachweisbar.

Die Verpackungs-Compliance hat in den letzten Jahren ein Tempo aufgenommen, das viele Unternehmen kalt erwischt. EPR, SUPD, PPWR, EUDR, VerpackDG, EWKFondsG – wer mit Verpackungen arbeitet, muss heute mit einer Buchstabensuppe an Verordnungen umgehen, die noch vor wenigen Jahren niemand auf dem Schirm hatte. Und 2026 kommen gleich zwei neue Stichtage dazu. Für uns ist das kein Problem. Es ist Tagesgeschäft.

 

Zwei Termine, die 2026 zählen

Am 12. August 2026 greifen die neuen PFAS-Grenzwerte aus der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Verpackungen mit Lebensmittelkontakt unterliegen ab diesem Tag deutlich strengeren Vorgaben. Für unsere Kunden bedeutet das: Sortimente überprüfen, Nachweise einholen, im Zweifel umstellen. Wir haben das hinter uns. Für alle relevanten Produkte liegt eine erweiterte Konformitätserklärung zu PFAS und Schwermetallen vor.

Knapp viereinhalb Monate später, am 30. Dezember 2026, wird die EU-Entwaldungsverordnung EUDR anwendbar. Holz- und Papierverpackungen dürfen dann nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie nachweislich aus entwaldungsfreien Flächen stammen. Auch dafür sind wir vorbereitet – mit DDS-Referenznummern für alle betroffenen Produkte. 

 

Was bei anderen Unsicherheit auslöst, ist bei uns Lieferkette

Compliance gehört bei BUNZL zur Lieferkette wie Lagerhaltung und Logistik. Seit Jahrzehnten sind wir bei den relevanten Stellen registriert, dokumentieren laufend und stehen im aktiven Austausch mit Verbänden und Behörden. Konkret heißt das:

  • Für EPR und Verpackungsgesetz: LUCID-Registrierung unter DE2146124907724.
  • Für das Einwegkunststofffondsgesetz: DIVID-Registrierung unter H-C6ABED-DE.
  • Für die Single-Use Plastics Directive: Sortimentsoptimierung und korrekte Kennzeichnung mit SUPD-Logo.


Diese Nachweise stellen wir nicht nur bereit, wenn ein Audit ansteht. Sie sind jederzeit abrufbar – heute, morgen, bei der nächsten Verschärfung übernächstes Jahr.

 

Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft. Wir auf die Compliance.

Wer mit BUNZL einkauft, kauft nicht nur Verpackung. Er kauft die Sicherheit, dass diese Verpackung jede gesetzliche Anforderung erfüllt – und dass im Hintergrund jemand sitzt, der weiß, was kommt, bevor es im Bundesanzeiger steht.

Alle Verordnungen, Nachweise und Registrierungsnummern auf einen Blick:

Unseren kompakten Compliance-OnePager 2026 können Sie >> hier herunterladen.

Sie haben Fragen oder möchten wissen, wie Ihr Sortiment 2026 aufgestellt ist?

Schreiben Sie uns. Eine kurze E-Mail an nachhaltigkeit@bunzl.de reicht – wir melden uns zurück und schauen gemeinsam, wo Sie stehen und wo wir Sie entlasten können.

 

Hinweis: Auch für Sie als Inverkehrbringer können eigene Registrierungspflichten bei LUCID und DIVID gelten. Welche das im Detail sind, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen.